Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 28.03.1983 - 4 S 1844/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.06.1982 - 1 K 20/82
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1983 - 4 S 1844/82
Papierfundstellen
- ESVGH 32, 211
- ZBR 1984, 314
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07
Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit
Im Falle der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung wird die individuelle Arbeitszeit dadurch bestimmt, dass die Pflichtstundenzahl der Lehrkraft in Relation zum allgemein geltenden Regelstundenmaß reduziert wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 09.10.1998 - 4 S 425/98 -, VBlBW 1999, 70 und Urteil des Senats vom 28.3.1983 - 4 S 1844/81 -, ESVGH 33, 211). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.1998 - 4 S 425/98
Arbeitszeiterhöhung für Lehrer: Vereinbarkeit des Vorgriffsstundenmodells mit GG …
Durch die Festsetzung des Regelstundenmaßes wird danach die für die Lehrkräfte wegen der Besonderheiten des Lehrerbereichs ausfüllungsbedürftige allgemeine Arbeitszeitregelung der Landesbeamten eigenständig ergänzt und konkretisiert (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 14.12.1989, a.a.O.;… Beschluß vom 27.5.1992, a.a.O.;… st. Rspr. des Senats, a.a.O.) Deshalb ist etwa auch gegen die Anknüpfung an das Regelstundenmaß bei der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung für Lehrer rechtlich nichts einzuwenden (vgl. Urteil des Senats vom 28.3.1983 - 4 S 1844/81 -, ESVGH 33, 211).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 21.04.1983 - 4 S 2100/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.08.1982 - 7 K 49/82
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1983 - 4 S 2100/82
Papierfundstellen
- ZBR 1984, 314
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1992 - 4 S 2997/91
Nebentätigkeit eines Polizeibeamten als Omnibusfahrer
Der Senat hat nicht darüber zu befinden, wie die Nebentätigkeit eines Polizeibeamten als Omnibusfahrer unter dem Gesichtspunkt einer Gefahr für die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit zu würdigen ist, wenn der Polizeibeamte regelmäßig im Verkehrsdienst zur Verkehrsüberwachung verwendet wird (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 21.4.1983 - 4 S 2100/82 - auch dort ist die Frage offen gelassen).